Erbrecht

anwalt_lehmann-erbrecht__1367474951.jpgDie gesetzlichen Regeln des deutschen Erbrechts stecken voller Überraschungen und haben allzu häufig unliebsame Konsequenzen für die Beteiligten.
Eine fachliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist daher nicht nur für Fragen zur Erbeinsetzung (Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen) unverzichtbar, sondern auch für solche Probleme, die sich nach Eintritt des Erbfalls ergeben.

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung; oder Nachlassinsolvenz
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Auf Seite der Erbenden häufig stellt sich die Frage nach der Haftung, wenn der Erblasser auch Schulden hinterlassen hat.
Besteht die Gefahr einer Überschuldung des Nachlasses, ist sowohl an eine Ausschlagung der Erbschaft als auch an eine Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren zu denken.

Wenn mehrere Personen als Erben berufen sind, stellt auch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einen gewichtigen Teil der erbrechtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes dar.
Da die Erben nur einstimmig über Nachlassgegenstände verfügen können und sie sich nicht freiwillig miteinander zu einer Gemeinschaft verbunden haben, muss ein sinnvolles Vorgehen stets auf den Einzelfall abgestimmt werden.

Ist ein Kind oder der Ehegatte des Erblassers durch eine Verfügung von Todeswegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so steht ihnen der Pflichtteil zu. Sind keine Kinder vorhanden, sind auch die Eltern pflichtteilsberechtigt.
Da dem Pflichtteilsberechtigten der Nachlass oftmals unbekannt ist und eventuell auch frühere Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind (Pflichtteilsergänzungsanspruch), stellt die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen einen weiteren, Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Rechtsanwalt Lehmann ist durch seine über 30 jährige Tätigkeit ein kompetenter Berater bei allen außergerichtlichen Verhandlungen und im Pflichtteilsprozess.
Neben seiner umfassenden Kenntnis der rechtlichen Materie verfügt er auch über die langjährige Erfahrung, sich taktisch so zu verhalten, wie es bei einer in der Regel von besonderen Emotionen geprägten Erbauseinandersetzung geboten ist.