Verkehrsrecht

anwalt_lehmann-verkehrsrecht__1367474731.jpgJeder kann täglich in einen Verkehrsunfall verwickelt sein und die sich daraus ergebenen Konsequenzen können schwer wiegende Folgen für das weitere Leben haben. Ein Betroffener sollte daher sobald wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um sich über seine Rechte und Pflichten aufklären zu lassen.

 

Allzu schnell können nämlich unbedachte Angaben gegenüber dem Unfallgegner, der Polizei oder Versicherung die eigene Rechtsposition nachhaltig verschlechtern.

  • Schadensregulierung bei Verkehrsunfall
  • Verkehrordnungswidrigkeit und Verkehrsstrafrecht
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Rechtsanwalt Lehmann hat durch seine über 30 jährige Tätigkeit in allen Bereichen des Verkehrsrechts umfangreiche Kenntnisse erworben und ihm ist durch Bearbeitung einer Vielzahl von Versicherungsmandaten auch die Regulierungspraxis der Versicherer genaustens bekannt.

  1. Bei der Regulierung eines Unfallschadens können auf Grund unserer Erfahrung auch solche Ansprüche geltend gemacht werden, die man als Geschädigter oft übersieht (Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Haushaltsausfallschaden). Ebenso kann dem oft an den Versicherern erhobenen Einwand, der Geschädigte habe gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, rechtzeitig begegnet werden. Dies spielt insbesondere für die Frage der Reparaturwürdigkeit bei einem unechten Totalschaden und der Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten eine besondere Rolle.
  2. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und den Verkehrsstrafrechts. Dieser Bereich ist deswegen von so großer Bedeutung, weil neben der Geldbuße / Strafe häufig auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Bei Problemen mit der Polizei, der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft übernehmen wir Ihre Verteidigung, nehmen Akteneinsicht und prüfen die Ermittlungsmethoden und Ergebnisse der Behörden, insbesondere bei:
    • Verkehrsunfallflucht
    • Fahrten unter Alkoholeinfluss
    • Straßenverkehrsgefährdung
    • Körperverletzung und fahrlässiger Tötung
    • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • Rotlicht Verstoß
  3. Schließlich unterstützen wir Sie bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, wenn diese Ihnen durch das Gericht oder die Straßenverkehrsbehörde entzogen worden ist.